Der Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht aus den gewählten Mitglieder des Senats sowie acht nichthochschulangehörende Persönlichkeiten

 

Aufgaben des Hochschulrats:

  • Beschließt die Grundordnung und deren Änderung
  • Wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten
  • Beschließt über den Entwicklungsplan der Hochschule
  • Beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Hochschule in Fakultäten etc.

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